Im neuen Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Wasserstoff und Methan, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, als vollwertige erneuerbare Kraftstoffe anzuerkennen.
Dies fordert die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) initiierte Strategieplattform Power to Gas in einer Stellungnahme. Im Gesetzentwurf, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt, ist diese Anerkennung nicht vorgesehen. Gas aus Wind- und Solarstrom wäre damit gegenüber biogenen Kraftstoffen benachteiligt.
Im Zentrum der Überarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes steht die Einführung einer Klimaschutzquote, die den Kraftstoffherstellern bestimmte Emissionsgrenzen setzt. Diese können sie einhalten, indem sie einen Mindestanteil erneuerbarer Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Ziel ist es, die im Verkehrssektor erzeugten Treibhausgasemissionen deutlich zu senken.
Weniger Treibhausgas
Wasserstoff und Methan können im sogenannten Power-to-Gas-Verfahren hergestellt werden. Dabei wird erneuerbarer Strom im Elektrolyseverfahren in Wasserstoff umgewandelt. Anschließend kann der Wasserstoff mit Kohlendioxid zu Methan weiterverarbeitet werden. Die Anrechenbarkeit der so gewonnenen Gase würde die Vielfalt an regenerativen Kraftstoffen deutlich erhöhen. Dies ist wichtig, da die Kapazitäten für biogene Kraftstoffe begrenzt sind. Darüber hinaus haben Kraftstoffe aus Wind- und Sonnenenergie ein höheres Treibhausgasminderungspotenzial. Das heißt, der Einsatz der gleichen Menge dieser Kraftstoffe führt im Vergleich zu biogenen Varianten zu weniger Treibhausgasemissionen.
Erneuerbar erzeugter Wasserstoff kann auch direkt im Raffinerieprozess zur Herstellung von Kraftstoff eingesetzt werden. Auch um hierfür die notwendigen Anreize zu setzen, ist eine Anpassung des derzeitigen Referentenentwurfs notwendig.
Weitere Informationen: Die Stellungnahme der Strategieplattform Power to Gas zur Novellierung desBundes-Immissionsschutzgesetzes steht unter www.powertogas.info
(Link: http://www.dena.de/index.php?RDCT=d54b6dd2a84460e6e167 ) zur Verfügung.