Die Wirtschaftsweisen in Deutschland kritisieren seit Jahren, dass eine gezielte Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland  ökonomisch nicht sinnvoll ist. Sie fordern stattdessen ein Quotenmodell für erneuerbare Energien. Derzeit erhalten Anlagenbetreiber über den Einspeisevorrang eine Abnahmegarantie für ihren Strom.
Dies führt unter anderen zu einem unbegrenzten Wachstum von Kapazitäten, ohne jedoch den tatsächlichen Strombedarf bzw. die Abnahmemöglichkeiten zu berücksichtigen. Außerdem bekommen z. B. Windkraftanlagen an schlechten Standorten mehr Vergütungen. Eine Quotenregelung würde unter anderem die Menge an EE-Strom gesetzlich festlegen. Die Energiebetreiber müssten dabei einen bestimmten  Prozentsatz des Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Die Preisentwicklung bliebe dem Markt überlassen.
Monopolkommission fordert Quotenmodell
In ihrem vierten Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“  kritisiert die Monopolkommission die Ineffizienz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie schlägt alternativ konkrete Maßnahmen für dessen wettbewerbstechnische Ausgestaltung vor. Weiterhin wird die Frage nach der Erforderlichkeit und Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen gestellt, die Überwachung des Energiegroßhandels und Fragen des energiewendebedingten Netzausbaus in allen Spannungsebenen aufgeworfen.
Die Monopolkommission fordert eine Prüfung des bestehenden Regulierungsrahmens und formuliert Anregungen zur Marktabgrenzung.  Die Monopolkommission fordert dazu insbesondere die Implementierung eines Quotenmodells bei der Förderung der erneuerbaren Energien, zur Sicherstellung des Wettbewerbs.
Bundesregierung lehnt Quotenmodell für das EEG ab
Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag der Monopolkommission zurückgewiesen Hintergrund ist die Annahme, es würde in der Übergangsphase zu Mehrkosten führen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den Vorrang- und Förderregelungen sei weiterhin grundsätzlich geeignet, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kosteneffizient umzusetzen.