Die Deutsche Umwelthilfe will Dieselautos in elf Großstädten verbieten. Und hat deshalb heute Klage eingereicht. 
Geklagt wird gegen mehrere Bundesländer, die für die Einhaltung der Luftreinhaltepläne zuständig sind.  Insbesondere betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart. Mit der Klage will die Umweltorganisation die Bundesländer verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel soll sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten.

Deutsche Umwelthilfe will Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzen

Gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium hat die NGO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Grenzwertüberschreitungen in München, Darmstadt und Wiesbaden beantragt. Dort sind bereits rechtskräftige Urteile ergangen, die nicht eingehalten werden. Die DUH beantragt nun die Androhung von Zwangsgeldern gegenüber den beiden zuständigen Landesministerien wegen Nichtumsetzung der Urteile. Das Gesetz sieht ein maximales Zwangsgeld von 10.000 Euro vor; dieses kann wiederholt und auch pro Tag festgesetzt werden.
Die Luftverschmutzung in Europa belastet nach wie vor die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, die Umwelt und das Klima. Europaweit festgelegte Grenzwerte für die Konzentrationen an Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) werden gerade auch in Deutschland in vielen Städten und Ballungsräumen seit Jahren überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft sie als „für Menschen krebserregend“ ein. Das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GSF) hat für das Umweltbundesamt ermittelt, dass es allein in Deutschland jährlich zu etwa 10.000 bis 19.000 „vorzeitigen“ Todesfällen aufgrund von Feinstaub- und Stickoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen kommt.
[blockquote pull=““ align=“left“ attributed_to=“Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe“ attributed_to_url=“{{attributed_to_url}}“]„Saubere Luft werden wir auf dem Gerichtsweg einklagen. Weitgehende Fahrverbote für schmutzige Diesel-Pkw, Diesel-Taxis und ÖPNV-Busse sind geeignet, sehr kurzfristig die Grenzwerte selbst in Städten wie Stuttgart einzuhalten. Nachdem die Bundesregierung darauf verzichtet, gegenüber den Autokonzernen die Einhaltung der geltenden Abgas-Grenzwerte für Diesel-Pkw durchzusetzen, haben Diesel-Fahrzeuge ihre Zukunft verspielt“[/blockquote]

Umweltzonen weiter entwickeln

Resch betont, dass die Umweltzonen dringend weiterentwickelt werden müssen. Die DUH fordert in diesem Zusammenhang die Einführung einer Blauen Plakette zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit im Realbetrieb niedrigen Abgaswerten. Das Bundesumweltministerium muss dazu eine Weiterentwicklung der Plakettenverordnung vorlegen.
Kurzfristig müssen zudem alle ÖPNV-Busse mit Partikel- und NOx-Minderungssystemen ausgerüstet werden, die im Realbetrieb funktionieren. Viele tausend moderne Busse haben weder einen Partikelfilter an Bord noch verfügen sie über eine wirksame Stickoxid-Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb. Schließlich fordert die DUH, die derzeit überwiegend eingesetzten schmutzigen Diesel-Taxis durch saubere Erdgas-, LPG- oder Benzin-Hybrid-Taxis zu ersetzen und den verbindlichen Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern festzulegen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung des Nahverkehrs in die Mobilitätskonzepte. Bürgertickets und der gleichzeitige Ausbau des ÖPNV-Angebots können die Nutzung des Nahverkehrs um mehr als 30 Prozent steigern. Auch reduzierte Parkmöglichkeiten in den Innenstädten, Pförtnerampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen können die Luftschadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr erheblich mindern. Darüber hinaus setzt der verminderte Mineralölsteuersatz für Diesel falsche Anreize. Darauf hatte auch die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben im Vertragsverletzungsschreiben aufgrund anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Deutschland vom 18.6.2015 ausdrücklich hingewiesen.