Die Deutsche Umwelthilfe kann dem heute beschlossenen Bundeshausahlt etwas Gutes abgewinnen. Denn der Bundestag beschloss heute für 2015 die Wiederaufnahme der Filterförderung in Höhe von 30 Millionen Euro. Das ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe angesichts der andauernd schlechten Luftqualität und einem Strafverletzungsverfahren der EU  auch notwendig.
Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) müssen nun schnell die genauen Modalitäten geklärt werden, damit betroffene Autofahrer ihre älteren Diesel-Pkw oder leichten Nutzfahrzeuge der Abgasstufe Euro 3 mit einem Partikelfilter nachrüsten können.
„Gemeinsam mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks freuen wir uns über die Wiederaufnahme der Filterförderung und rufen die betroffenen Autohalter zu einer schnellen Nachrüstung auf. Eineinhalb Jahre Stillstand in der Luftreinhaltepolitik gehen mit dieser ersten von mehreren notwendigen Entscheidungen für eine Abgasreinigung schmutziger Dieselmotoren zu Ende. Mit den bereitgestellten Mitteln können etwa 100.000 Fahrzeuge nachgerüstet werden“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
Resch betonte, dass angesichts des von der EU-Kommission zu Recht eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens in 2015 Nachrüstprogramme für die vielen tausend ungefilterten Stadtbusse, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen folgen müssen. Die EU Kommission hatte diese Woche das Verfahren gegen Deutschland, Österreich und die Slowakei begonnen, weil Deutschland seine Bevölkerung zu wenig vor Dieselruß und andere giftigen Komponenten des Feinstaubs schützt.
Nach Ansicht der DUH benennt die EU zu Recht Stuttgart sowie Leipzig als Negativbeispiele. Deutschland verstößt mit seinen unzureichenden und zum Teil komplett fehlenden Schutzmaßnahmen vor den Folgen der giftigen Abgase aus Dieselmotoren gegen geltende EU-Richtlinien. Sollten die vielen tausend schmutzigen ÖPNV-Busse, die zahlreichen rußenden Dieselloks und die ungefilterten Baumaschinen nicht nachgerüstet werden, sind Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe unvermeidlich.
Noch bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2014 war die Wiederaufnahme der Filterförderung am mangelnden Interesse der großen Koalition an der Luftreinhaltung gescheitert. Besonders unverständlich war dies, weil zeitgleich 20 Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen auf die grüne Plakettenpflicht umgestellt wurden. Wegen der ausgefallenen Filterförderung verzichteten nach Beobachtungen der DUH viele Städte in NRW auf eine Kontrolle der Einfahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge.
Keine Rücksichtnahme mehr auf Autoindustrie
„Die andauernde Rücksichtnahme auf die Profitmaximierungsinteressen der deutschen Automobilindustrie muss ein Ende haben. Dieselgetriebene Fahrzeuge und Baumaschinen, die im Realbetrieb um bis zu sieben Mal höhere Schadstoffemissionen haben, dürfen in unseren von Dieselruß und Stickstoffoxiden belasteten Innenstädten nicht mehr akzeptiert werden“, so Resch weiter. Er kündigte an, dass die DUH über den Rechtsweg einschneidende Maßnahmen bis hin zu weitgehenden innerstädtischen Fahrverboten für ungefilterte Dieselfahrzeuge durchsetzen werde. Auch müsse man sich dringend am nationalen Aktionsprogramm Luftreinhaltung der Schweiz orientieren.