Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG Umlage sieht insgesamt 219 Ausnahmebranchen vor. In dem veröffentlichten Entwurf heißt es, dass die Eigenstromversorgung künftig über neue Erneuerbaren-Anlagen oder Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung mit 50 Prozent der EEG-Umlage belastet werden soll.
Verschont werden nach diesem Entwurf lediglich Hausbesitzer, die sich komplett selbst mit eigenerzeugtem Strom versorgen, diese sollen die Umlage zukünftig nicht bezahlen müssen. Industrieunternehmen würden hingegen für ihren zum Teil in konventionellen Kraftwerken erzeugten Eigenstrom einen Rabatt von 85 Prozent erhalten.
Auch in der jetzt vorgelegten Fassung wird an der jährlichen Zubaugeschwindigkeit für Biomasse (100 Megawatt), Wind- und Solarenergie (2.500 Megawatt) festgehalten. Dieser Ausbaukorridor schaffe auch „Planungssicherheit für die weiteren Akteure der Energiewirtschaft wie Netzbetreiber und Betreiber konventioneller Kraftwerke“, so die Bundesregierung. Keine Begrenzung gibt es für Geothermie, Wasserkraft und die Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und Grubengas.
Ab spätestens 2017 wird – dem Entwurf zufolge- die Förderung erneuerbarer Energie über Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt. Die Regierung beabsichtig dieses Verfahren zuvor bei großen Photovoltaik-Kraftwerken zu erproben.
Die Direktvermarktung soll ab dem 1. August 2014 für neue Ökostromanlagen mit mindestens 500 Kilowatt Leistung, ab 1. Januar 2016 für Anlagen mit mindestens 250 Kilowatt und ein Jahr später auch für Anlagen mit mindestens 100 Kilowatt Leistung verpflichtend sein.
Priviligierte Unternehmen sollen grundsätzlich nur 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlenb, für die erste Gigawattstunde den vollen Betrag und alle darüber hinausgehenden Kilowattstunden zusätzliche 0,1 Cent. Für besonders energieintensive Unternehmen soll die Belastung durch die Umlage jedoch auf vier Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt werden.
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