Viele Monate geschah nichts, jetzt gab es eine Einigung: In der gestrigen Sitzung der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung ist die Neuordnung der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) abschließend neu geregelt.
Im Ergebnis werden statt der bisherigen 8,0 Mrd. Euro künftig 8,2 Mrd.Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund an die Länder ausgereicht. Diese werden mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. Von diesem Gesamtbetrag werden jährlich 200 Mio. Prozent direkt an die Ostländer verteilt. Der Rest wird nach dem unter den Ländern vereinbarten „Kieler Schlüssel“ umverteilt. Zudem erhält das Saarland aus dem Aufstockungsbetrag eine Miollion Euro jährlich.
Verkehrsverbände begrüßen Einigung
Die meisten Verkehrsverbände in Deutschland begrüßen die Einigung zwischen Bund und Ländern bei den Regionalisierungsmitteln. „Der Bund hat den Gordischen Knoten durchschlagen. Die Aufstockung der bereits beim Flüchtlingsgipfel im September 2015 beschlossenen so genannten Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) von 8 Milliarden Euro jährlich um 200 Millionen Euro begrüßen wir als Mobilitätsverband der deutschen Wirtschaft ausdrücklich. Mit diesem Kompromiss besteht nun endlich Planungssicherheit für die Länder und Verkehrsunternehmen“, freut sich Thomas Hailer, DVF-Geschäftsführer über den gestrigen Beschluss zwischen Bund und Ländern. Der Bund zahlt diesen Betrag an die Länder, die sich bereits im Vorfeld auf einen Verteilungsschlüssel nach dem „Kieler Schlüssel“ geeinigt hatten. „Durch die Aufstockung auf nunmehr 8,2 Milliarden Euro ist die Gefahr insbesondere für die neuen Bundesländer nicht mehr so groß, Verkehrsleistungen im ÖPNV abbestellen zu müssen“, so Hailer weiter.
„Verbunden mit der bereits beschlossenen jährlichen Dynamisierung der Mittel von 1,8 Prozent können die in den kommenden Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen und das erwartete Verkehrswachstum zu großen Teilen aufgefangen werden.“
Allerdings ist für Hailer immer noch ein Wermutstropfen dabei: „Leider haben sich Bund und Länder nicht über die Weiterführung der so genannten Entflechtungsmittel für Verkehrs-investitionen der Städte und Gemeinden in Höhe von jährlich 1,3 Milliarden Euro über 2019 hinaus verständigt.“ Vereinbart sei bisher lediglich die Fortsetzung des Bundesprogramms des Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetzes (GVFG) in Höhe von 330 Millionen Euro. Hailer: „Angesichts des schlechten Zustandes der kommunalen Verkehrswege und der langen Planungsvorläufe muss auch hier schnell eine Lösung gefunden werden.“
„In jedem Fall muss der Bund bei den Regionalisierungsmitteln und Investitionshilfen sicherstellen, dass das Geld auch zweckgemäß verwendet wird. Sonst könnten die Länderfinanzminister in Versuchung geraten, diese Gelder auch anderweitig auszugeben“, fordert Hailer.
Keine Einigung gibt es jedoch bislang beim Eisenbahnregulierungsgesetz. Dieses ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Gesetz will man die Erhöhung der Trassen- und Stationspreise begrenzen.
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