Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung zur geplanten Elbvertiefung vertagt. Die Umweltverbände NABU und BUND hatten eine Klage gegen die Baumaßnahmen eingereicht.
Grund: Das Gericht möchte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in ähnlicher Angelegenheit abwarten. Denn der für das Recht der Wasserstraßen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte sich bereits im vergangenen Sommer anlässlich von Umweltverbandsklagen gegen den Ausbau der Weser mit der Wasserrahmenrichtlinie befasst. Damals hatte der Senat dem EuGH eine Reihe von Fragen zum sogenannten Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt.
Die Entscheidung des EuGH ist für das Verfahren über die Elbvertiefung wie es im Juristendeutsch heißt „vorgreiflich“, weil die Fragen, die das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH vorgelegt hat, sich auch bei der Elbvertiefung stellen.
Der Senat hat im Anschluss an die fünftägige mündliche Verhandlung im Juli 2014, in der unter anderem die Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Tidewasserstände, die Strömungsgeschwindigkeiten und die Sedimentationsraten, der Verkehrsbedarf und die Alternativenprüfung sowie die Betroffenheit geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schierlings-Wasserfenchel, Finte, Schnäpel, afrosibirischer Knutt) erörtert worden sind, auch über den sonstigen Streitstoff beraten. Nach seiner vorläufigen Einschätzung leiden die Planfeststellungsbeschlüsse im Bereich der FFH- und der Umweltverträglichkeitsprüfung zwar an verschiedenen Mängeln. Diese Mängel sind aber behebbar und führen weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse. In diesem Jahr dürfte es mit einer Entscheidung nichts mehr werden.
Für eine abschließende Entscheidung des Senats muss daher das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-461/13 abgewartet werden. Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH hat bereits am 8. Juli 2014 stattgefunden, mit einem Urteil wird im Frühjahr 2015 gerechnet.
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