Neue Gasmarktregeln bringen Gaspipelines aus Drittländern unter EU-Recht, schaffen Rechtsklarheit für die Betreiber und gewährleisten eine wettbewerbsfähige Gasversorgung für alle Europäer.
Die Abgeordneten haben am Donnerstag mit 465 Stimmen bei 95 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen eine Überarbeitung der EU-Gasmarktregeln befürwortet, um die EU-Vorschriften (einschließlich der EU-Wettbewerbsregeln) auf alle Pipelines auszudehnen, die aus Drittländern in die EU gelangen.
Ein wettbewerbsfähigerer EU-Gasmarkt zum Nutzen der Verbraucher
Die abgeänderten Regeln schaffen einen wettbewerbsfähigeren EU-Gasmarkt, indem sie sicherstellen, dass die Gasfernleitungsinfrastruktur und die Gasversorgung (Betrieb und Lieferung) im Besitz verschiedener Unternehmen sein müssen. Pipelines müssen für andere Betreiber zugänglich werden, so wie es bereits für interne EU-Gasleitungen der Fall ist. Die Verbraucher würden von mehr Wettbewerb, und damit niedrigeren Preisen, profitieren.
Mit dieser Überarbeitung wird auch der Rechtsrahmen für alle künftigen Pipeline-Projekte mit Drittländern, auch mit dem Vereinigten Königreich, wenn es ein Drittstaat wird, klargestellt.
Ausnahmen für neue Gaspipelines aus Drittländern nur unter strengen Bedingungen
Die geänderten Vorschriften übertragen der EU die ausschließliche Zuständigkeit für Vereinbarungen über neue EU-Gasleitungen mit Drittländern, auch für die Gewährung von Ausnahmen. Die EU-Kommission kann den Mitgliedstaaten, in dem sich der erste Einspeisepunkt der Pipeline befindet, ermächtigen, Verhandlungen über die Gaslieferung aus einer neuen Pipeline aus einem Drittland aufzunehmen, es sei denn, sie ist der Ansicht, dass dies im Widerspruch zum EU-Recht steht oder dem Wettbewerb oder der Versorgungssicherheit abträglich ist. Sie soll zur Entscheidungsfindung andere betroffene EU-Länder konsultieren, bevor sie eine Freistellung von den EU-Vorschriften vorschlägt, wofür sie dann letztendlich die Entscheidung trifft.
Für bereits bestehende Pipelines (Anschlüsse an EU-Pipelines vor Inkrafttreten dieser Richtlinie), kann ein Mitgliedsstaat über eine Ausnahmeregelung innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Richtlinie entscheiden, sofern sich dies nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt.
Zitate
Nach der Abstimmung gab Berichterstatter Jerzy Buzek (EVP, PL) folgende Stellungnahme ab: „Viele umsatzorientierte Stakeholder wünschten das Scheitern dieser Verhandlungen, da ohne dieses Abkommen EU-Vorschriften nicht für Gaspipelines aus Nicht-EU-Ländern gelten würden. Was jedoch einigen Marktteilnehmern Gewinne versprechen würde, könnte einen Verlust auf vielen Ebenen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die gesamte Energieunion bedeuten. Von nun an müssen alle Gaspipelines aus Nicht-EU-Ländern, einschließlich Nord Stream 2, an die EU-Vorschriften angepasst werden: Zugang Dritter, eigentumsrechtliche Entflechtung, nichtdiskriminierende Tarife und Transparenz. Dies bedeutet eine größere Energieversorgungssicherheit für unseren Kontinent und war immer schon das Hauptziel des Europäischen Parlaments.“
Die nächsten Schritte Nach der formalen Genehmigung durch die EU-Minister wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und kann 20 Tage später in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben neun Monate Zeit, die nationalen Gesetze an diese Richtlinie anzupassen.
Hintergrundinformationen
Die EU importiert im Moment über 70% ihres Verbrauchs an Erdgas größtenteils aus Norwegen, Russland und Algerien, hauptsächlich über Pipelines.