Mit der neuen Regelung für Schienenverkehrsdienste soll der Bahnverkehr nutzerfreundlicher und kostengünstiger werden. Neue Betreiber bekommen einfacher Zugang zum Markt. Für die Fahrgäste bedeutet das mehr Auswahlmöglichkeiten und Qualität. Das Parlament hat die sogenannte Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets, das Bahnreisen in Europa neuen Schub geben soll, am Mittwoch angenommen.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs wird durch das Paket auf zweierlei Art gestärkt. Erstens, in Fällen, in denen die Behörden öffentliche Aufträge für Personenverkehrsdienste auf der Schiene vergeben, sollten wettbewerbliche Vergabeverfahren nach und nach zum Standard für die Auswahl von Dienstleistern werden.
Diese Aufträge, mit denen die Behörden in den EU-Ländern öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen, machen den Großteil (zwei Drittel) bei den Schienenpersonenverkehrsdiensten aus. Mit einem verbesserten Zugang zu diesem Markt sollte der Kunde stärker in den Mittelpunkt rücken und gleichzeitig die Kosten für die öffentlichen Finanzen gesenkt werden.
Selbst bei Anwendung der Ausnahmeregelung, die im Fall eines verbesserten Leistungsangebots die Direktvergabe von Aufträgen ermöglicht, sorgt der neue Rechtsrahmen dafür, dass die zuständigen Behörden bessere Bedingungen und Preise für die zu erbringenden öffentlichen Schienenverkehrsdienste aushandeln können.
Zweitens kann jedes Bahnunternehmen gewerbliche Dienste auf den Eisenbahnpersonenverkehrsmärkten in der EU anbieten. Um jedoch gewährleisten zu können, dass die Dienste, die durch öffentliche Aufträge erbracht werden, auch weiterlaufen, können die Mitgliedstaaten das Zugangsrecht eines neuen Betreibers auf bestimmten Strecken einschränken. Die Voraussetzung für eine solche Einschränkung ist allerdings eine objektive wirtschaftliche Analyse durch die nationale Regulierungsbehörde, die dann ihre Zustimmung geben muss.
Auch müssen mögliche Interessenkonflikte bewertet werden, um sicherzustellen, dass Infrastrukturbetreiber vollkommen unparteilich handeln, so dass alle Betreiber gleichen Zugang zu den Gleisen und Bahnhöfen haben. Betreiber eines öffentlichen Dienstes müssen die sozial‑ und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus EU- oder nationalem Recht sowie Tarifverträgen einhalten, so der Text.
Inkrafttreten
Eisenbahnunternehmen werden ab dem 14. Dezember 2020 neue kommerzielle Dienstleistungen auf Inlandsstrecken anbieten können. Ab 2023 sollten die zuständigen Behörden öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr – außer in Sonderfällen – durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen.