Stromkonzerne sollen sich nicht um die Kosten des Atomausstieges drücken. Das zumindest beabsichtigt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.  
Mit einem neuen Gesetz will er verhindern, dass sich Deutschlands große Energieversorger vor den Kosten für Abriss und Entsorgung von Atomkraftwerken entziehen.
Das so genannte Konzernnachhaftungsgesetz, dessen Entwurf der Wochenzeitung DIE ZEIT vorliegt, soll dafür sorgen, dass ein Konzern auch dann weiter voll für alle Rückbau- und Endlagerkosten haftet, wenn die Atomsparten in Tochterunternehmen ausgelagert werden. Gabriel will so verhindern, dass mögliche Folgekosten auf den Bund und damit die Steuerzahler abgewälzt werden.
In Paragraph 1 des geplanten Gesetzes heißt es daher: „Für sämtliche (…) Zahlungsverpflichtungen eines Betreibers von (…) Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (…) haften herrschende Unternehmen (…).“ Wie die Wochenzeitung aus Regierungskreisen erfuhr, ist der Entwurf mit den übrigen Ministerien abgestimmt und kann in den kommenden Wochen ins Kabinett.
Haftungsbeschränkungen
Hintergrund des Gesetzes sind die Umwälzungen in der Energiebranche. Der schwedische Vattenfall-Konzern hatte 2012 sein Deutschlandgeschäft umstrukturiert – und dabei seine Haftung für das deutsche Atomgeschäft auf eine deutsche Tochtergesellschaft beschränkt.
Vor einigen Monaten kündigte auch E.on eine neue Struktur an. Demnach soll im Januar 2016 das komplette Atomgeschäft in die neue Gesellschaft Uniper ausgelagert werden.
Nach Ablauf von fünf Jahren würde E.on dann gar nicht mehr für Unipers Atomgeschäft haften. Gabriels Gesetzentwurf soll nun für eine Nachschusspflicht der Konzernmütter sorgen, sollten die 38 Milliarden Euro Rückstellungen der Unternehmen nicht für den Rückbau von insgesamt 22 Atomkraftwerken sowie für die Endlagerung des radioaktiven Materials ausreichen. Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erwarten Kosten in Höhe von 50 bis 70 Milliarden Euro.