Unter Infraschall versteht man den Schall, dessen Frequenz sich unterhalb der menschlichen Hörvermögens befinde , also unterhalb von 16 Hz liegt. Dieser kommt sowohl in der Natur vor, kann aber auch künstlich erzeugt werden, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch Windkraftanlagen. Infraschallwellen breiten sich gut über lange Entfernungen aus. Elefanten oder Giraffen, aber auch Wale können diese Schallwellen wahrnehmen. 

Nun sah sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier genötigt, sich öffentlich für einen Rechenfehler zu entschuldigen, den die seinem Ministerium unterstellte Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bei der Berechnung der Infraschall-Belastung von Windkraftanlagen vorgenommen hatte. Die Berechnungen waren zu hoch  – und lieferte Windkraft-Gegnern damit Argumente. Die BGR gab die Belastung bei 100 Dezibel an, anstatt der rechnerisch richtigen 64 Dezibel.

Die Bundesanstalt veröffentlichte dazu folgende Stellungnahme –

  1. Als Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt die BGR Kritik im Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses sehr ernst. Entsprechend der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis hat die BGR jetzt Hinweise sowie neuere wissenschaftliche Untersuchungen u.a. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zum Anlass genommen, ihre bisherigen Arbeiten zum Einfluss von Windenergieanlagen (WEA) auf Infraschall-Messanlagen zu überprüfen.
  2. Ausgangspunkt der Diskussion bildete eine Untersuchung der BGR aus dem Jahr 2004, die im Zusammenhang mit dem Auftrag der BGR zur Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststoppvertrages (CTBT) durchgeführt wurde. Darin ging es um den Störeinfluss von WEA auf hochempfindliche Infraschall-Stationen, die von der BGR zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des CTBT betrieben werden.
  3. Es ging bei diesen Untersuchungen nicht um Auswirkungen von Infraschall-Emissionen auf Menschen. Darauf hat die BGR auch bei entsprechenden Anfragen aus der Öffentlichkeit hingewiesen.
  4. Die interne Überprüfung der BGR hat die wissenschaftlich vorgebrachte Kritik an den veröffentlichen Daten zu Schalldruckpegeln bei Infraschall-Emissionen bestätigt. Bei der Berechnung der Schalldruckpegel ist der BGR ein systematischer Fehler unterlaufen. Dieser passierte bei der Umwandlung der ursprünglich berechneten Ergebnisse in eine in der Akustik gängige Größe. Dabei wurden sowohl die WEA-Störsignale als auch die für die BGR-Messaufgabe maßgeblichen Signale gleichermaßen um 36 Dezibel überschätzt. Daher bleibt die gültige Abstandsempfehlung für WEA zum ungestörten Betrieb der BGR-Infraschall-Station IS26 im Bayerischen Wald unverändert bestehen. Anfang April veröffentlichte die BGR auf ihrer Website eine ausführliche Darstellung der Prüfung und räumte den Fehler ein.
  5. Ein Korrigendum der bisherigen BGR-Publikation und eine Überarbeitung des zugehörigen Berichts sind auf den Weg gebracht.
  6. Ab Mai wird die BGR gemeinsam mit der PTB in einer Messkampagne aktuelle Felduntersuchungen zu Störsignalen von WEA vornehmen, um den Einfluss von Infraschall auf die BGR-Messanlagen vertieft zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen auf Fachtagungen vorgestellt und diskutiert sowie in einem Peer Review-Fachjournal mit Open Access veröffentlicht werden. Zudem werden die Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar sein.