Für die kommunalen Unternehmen, die im VKU zusammengeschlossen sind, ist das in Kraft treten des EEG ein wichtiger Meilenstein. Er begrüßt vor allem die marktgerechteren Bedingungen der EEG-Reform.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dazu: „Die Bundesregierung ist den Prozess der EEG-Reform in einem beachtlichen Tempo angegangen. Es ist richtig und wichtig, dass trotz vieler Widerstände so schnell marktgerechte Lösungen gefunden werden konnten.“ Insbesondere begrüßt der VKU, dass nun mehr wettbewerbliche Elemente, wie etwa die Direktvermarktungspflicht und die Einführung eines Ausschreibungsmodells, in die Novelle Eingang gefunden haben. „Diese Ansätze müssen konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden“, so Reck.
Ausbau der erneuerbaren Energien bei den Stadtwerken
Die Stadtwerke in Deutschland treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin voran, wie sie das schon in den vergangenen Jahren getan haben. Eine Umfrage des VKU unter seinen stromerzeugenden Mitgliedern hat ergeben, dass die Zahl der Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen konstant steigt. Waren 2013 noch 90 Prozent aller Befragten in dem Feld aktiv, waren es 2014 schon 95 Prozent.
Weitere Reformschritte angemahnt
Damit die übrigen drängenden Probleme bald gelöst werden können, sind jedoch aus Sicht des VKU weitere Reformschritte nötig. Dazu gehört die Einführung eines Kapazitätsmarktes. Der unkontrollierte Erneuerbare-Energien-Ausbau hat zu einem Preiseinbruch am Strommarkt geführt, so dass sich die konventionellen Kraftwerke, die zum Ausgleich der unsteten Wind- und Solarstromeinspeisung dringend benötigt werden, nicht mehr rechnen. Reck: „Wir benötigen einen Mechanismus, der gesicherte Leistung so vergütet, damit Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Das ist derzeit nicht überall der Fall und mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien im Strommix wird sich dieser Zustand noch verschlechtern. Ein Kapazitätsmarkt ist das geeignete Instrument, um dem entgegenzuwirken. Er ist wie eine Versicherung für Versorgungssicherheit.“
Änderung auch bei der KWK
Änderungsbedarf sieht Reck darüber hinaus auch beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): „Die Kraft-Wärme-Kopplung birgt große CO2-Einsparpotenziale. Das hat die Bundesregierung erkannt und daher ehrgeizige Ziele für diesen Bereich im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Sollen diese Ziele umgesetzt werden, muss man jedoch im Zuge der Novelle des KWKG bessere Anreize setzen.“ Kommunale Unternehmen sind im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung mit 43 Prozent Anteil an der bundesweiten Erzeugung besonders aktiv. Durch die KWK konnten 2011 9,8 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden.
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