Das Land Berlin hat im Streit um die Vergabe der Gasnetz-Konzession gegen die Gasag verloren. Die Gasag, die den Energiekonzernen Vattenfall, GDF Suez und E.on gehört, hat den Klägern Recht gegeben.
Damit ist der Versuch des Landes Berlin zunächst gescheitert, das Berliner Gasnetz zurück in kommunale Hände zu holen. Nach den Äußerungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung bestünden Zweifel an der Bieterfähigkeit der Berlin Energie, da es sich nicht um einen Eigenbetrieb im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern um einen unselbständigen Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt handele. Rechtsgrundlage ist der  § 46 Abs. 4 EnWG.
Ferner kämen Mängel des Vergabeverfahrens in Betracht, da die Gewichtung der Unterkriterien nicht hinreichend nachvollziehbar sei. Aber auch hinsichtlich der Vergabeentscheidung hat das Gericht Mängel festgestellt, so im Hinblick auf ein fehlendes Finanzierungskonzept, ein nicht ausreichend verbindliches vergabefähiges Angebot und die fehlende Nachvollziehbarkeit der Bewertungsabschläge bei der Punktevergabe. Dem Gericht war also nicht ersichtich, warum im Vergabeverfahren das Gebot der Gasag schlechter bewertet worden ist, als das von Berlin Energie.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.
Knappe Zeit für Einigung
Die Zeit für eine Einigung wird übrigens knapp. Ende des Jahres läuft die Konzession für die Gasag offiziell aus – nun müssen das Land Berlin und die Gasa über neue Modelle nachdenken oder das gesamte Vergabeverfahren wird neu aufgerollt. Allerdings werden die Berliner nicht ohne Gasversorgung dastehen, über eine Zwischenlösung wird derzeit verhandelt.
Gasag-Vorstandsvorsitzende Stefan Grützmacher äußerte sich zum Urteil wie folgt: „Das Gericht hat die Zweifel der Gasag und vieler Experten an der Vergabeentscheidung in sehr deutlicher Form bestätigt: An der Bieterfähigkeit von Berlin Energie bestehen allerhöchste Zweifel und das Konzessionsverfahren Gas war nicht transparent und nicht diskriminierungsfrei. Wir gehen deshalb davon aus, dass das bisherige Ergebnis der Konzessionsvergabe keinen Bestand hat.“
Aus Sicht der Gasag ist es jetzt im Interesse der Mitarbeiter, Partner und Kunden wie auch der Berliner, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Die Gasag ist weiterhin für einen schnellen Vertragsabschluss vorbereitet.
Unabhängig von den weiteren Abläufen in Abgeordnetenhaus und Senat fühlt sich die Gasag weiterhin dem Standort Berlin verpflichtet und wird sich nach Kräften an der Gestaltung der Energiewende engagiert beteiligen.