Zum 1.April steigen die Fördersätze für Solarenergie, die zur Wärmeerzeugung eingesetzt wird. Das teilt der Bundesverband der Solarwirtschaft mit und mahnt gleichzeitig zur Eile. Denn die Fördersätze steigen zwar, doch die zu verteilende Summe erhöht sich nicht.
Abwrackpränie für alte Heizkessel
Die Fördersätze werden ab 1. April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben. Neben höheren Zuschüssen gibt es künftig auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) empfiehlt Verbrauchern, alte Heizungen bereits im Frühjahr mit Hilfe von Solarkollektoren zu modernisieren. Hintergrund für diese Empfehlung: Die Förderkonditionen wurden zwar von der Bundesregierung deutlich verbessert, der Fördertopf bleibt für dieses Jahr aber unverändert auf rund 360 Millionen Euro limitiert. 2014 wurden nach Einschätzung des BSW-Solar bereits 112.000 neue Solarwärme-Anlagen in Deutschland errichtet. Der Verband rechnet in diesem Jahr vor dem Hintergrund verbesserter Zuschüsse mit einer Modernisierungswelle und einem Anziehen der Nachfrage.

Was ändert sich?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1.500 auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Solarkollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wird.

Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.

Förderung auch für Bestandsgebäude

Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) betragen hier 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten Sonnenhäusern gefördert.

„Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar in Berlin. „Bis zum Beginn der neuen Heizperiode bleibt ausreichend Zeit für Information, Beratung und Installation einer neuen, umwelt- und klimafreundlichen Sonnenheizung. Aufgrund des limitierten Fördertopfes sollten interessierte Verbraucher ihr Vorhaben jedoch nicht auf die lange Bank schieben und zeitnah den Kontakt zum Fachhandwerk suchen.“

Auch Unternehmen und die Wohnungswirtschaft profitieren weiterhin von attraktiven Marktanreizen. Für die solartechnische Unterstützung von Prozesswärme winken Zuschüsse von 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen erhalten einen Bonus.