Bis zum Jahr 2050 soll in Deutschland 80 Prozent der Energie durch Erneuerbare erbracht werden, so das in der Energiewende formulierte Ziel der Bundesregierung. Sicher ist auch, das ein wichtiger Teil dieser Energie nicht auf dem Land, sondern auf See – also offshore erzeugt werden wird.
Doch wie ist ein Offshore Winpark sicher zu betreiben? Wie das Interesse von Schifffahrt, Fischerei, Energieerzeuger, Rettungskräften miteinander koordinieren und zusammenbringen? Nun hat das zuständige Bundesverkehrsministerium ein Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept erstellt, um den sicheren Ausbau und Betrieb der Windparks auf dem Meer zu gewährleisten, und jetzt in Kraft gesetzt.. Hier wird beispielsweise das Miteinander von Schifffahrt, Fischerei und Windenergieanlagen geregelt. Aber auch Fragen des Rettungswesens, beispielsweise Hubschrauberplattformen, etc. werden aufgeführt und behandelt.
Offshore-Windenergie wichtiger Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung
Für Enak Ferlemann, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, sind diese Punkte wichtig, schließlich ist „die Offshore-Windenergie für unsere Energieversorgung von entscheidender Bedeutung. Und die Energiegewinnung auf dem Meer bietet große wirtschaftliche Chancen weit über den Norden Deutschlands hinaus. Beim Ausbau dieser Zukunftstechnologie sind wir einen wichtigen Schritt vorangekommen: Mit dem Offshore-Windenergie-Sicherheitsrahmenkonzept führen wir alle bestehenden Sicherheitsvorschriften aus dem Bereich des Bundesverkehrsministeriums für den Bau und Betrieb der Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone zusammen. Somit erreichen wir ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Planung der Anlagen und für die Beschäftigten der Windparks.“
Mit „Offshore“ ist der Bereich im Meer gemeint, der für den Bau und Betrieb von Windparks genutzt wird. Rechtlich muss differenziert werden, ob es sich um das Küstenmeer (bis zwölf Seemeilen; Hoheitsgebiet im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes) oder um die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ; bis 200 Seemeilen und kein Hoheitsgebiet, sondern internationales Gewässer) handelt. Derzeit werden in der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee 116 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 520 Megawatt betrieben. Insgesamt befinden sich neun Windparks mit einer Gesamtleistung von 2.432 Megawatt im Bau. Weitere Baubeginne sind für dieses Jahr geplant.
Ziel der Genehmigungsverfahren der Windparks im Küstenmeer und in der AWZ ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Windenergienutzung und anderen Belangen wie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, dem Meeresumweltschutz, der Fischerei, der Rohstoffgewinnung oder der Landesverteidigung zu schaffen und dadurch potentielle Risiken zu minimieren.
Hier gibt es den Originaltext des Konzeptes