Deutsche Unternehmen haben beim Monitoring der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP-Monitoring) schlecht abgeschnitten. Mit der Untersuchung wollte die Bundesregierung der Frage nachgehen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Die „Initiative Lieferkettengesetz“, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 80 Organisationen, fordert die Bundesregierung deswegen dazu auf, Konsequenzen zu ziehen und umgehend ein Gesetzgebungsverfahren für ein Lieferkettengesetz einzuleiten.
Anlass für die Kritik sind die heute bekannt gewordenen Ergebnisse der Erhebung: Nur 20% der Unternehmen gibt darin an, die Menschenrechtsanforderungen des NAP zu erfüllen. Die Angaben beruhen auf Selbstauskünften der teilnehmenden Unternehmen. Um auf die angestrebte Mindestanzahl von 400 Unternehmens-Antworten zu kommen, hatte die Bundesregierung die Laufzeit der Befragung zweimal verlängert und die Stichprobe von 1.800 auf 3.000 Unternehmen erweitert. 2.600 angeschriebene Unternehmen hatten sich an der Umfrage nicht beteiligt.
„Mit diesem katastrophalen Ergebnis ist auch der letzte Beweis erbracht: Freiwillig tun die Unternehmen viel zu wenig für die Menschenrechte. Diesen Beweis muss die Bundesregierung nun anerkennen und ein Lieferkettengesetz vorlegen – und nicht noch mehr Zeit und Geld in Untersuchungen stecken, deren Ergebnisse die Spatzen längst von den Dächern pfeifen“ sagt Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz.
„Die Bundesregierung hat viel zu lange an der freiwilligen Unternehmensverantwortung beim Menschenrechtsschutz entlang der gesamten Lieferkette festgehalten. Das geht aus dem schlechten Abschneiden der Unternehmen beim NAP-Monitoring klar hervor. Wir haben wertvolle Zeit verloren. Wenn wir weiterhin Kinderarbeit und Hungerlöhne in der Produktion für den deutschen Markt dulden, nehmen wir den Menschen in Entwicklungsländern die Chance auf ein Leben in Würde. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und den Vorstoß der Minister Müller und Heil für ein Lieferkettengesetz unterstützen“, kommentiert die Präsidentin von Brot für die Welt, Cornelia Füllkrug-Weitzel.
„Mitmachen freiwillig, Belege nicht nötig, Ausreden möglich. Und trotzdem achten laut NAP-Monitoring nur 20 Prozent der befragten Unternehmen die Menschenrechte. Das Ergebnis spricht für sich, jede weitere Befragungsrunde wäre eine Farce. Auch die Minister Müller und Heil haben das erkannt und ziehen die einzig richtige Konsequenz: Die Entscheidung für ein Lieferkettengesetz darf nicht länger verschleppt werden“, sagt Marion Lieser, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Oxfam Deutschland e.V.
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss von 82 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Sie tritt dafür ein, dass Unternehmen Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten vermeiden und fordert hierzu von der Bundesregierung die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens. Brot für die Welt und Oxfam Deutschland gehören zu den 17 Trägerorganisationen der Initiative.
Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:
Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.