Die Bundesnetzagentur hat heute das Registrierungsverfahren für Marktteilnehmer im Großhandel für Strom und Gas gestartet.
„Die Registrierung der Marktteilnehmer schafft erstmals Transparenz für Deutschland und Europa, welche und wie viele Unternehmen in den Strom- und Gasgroßhandelsmärkten aktiv sind.“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und führt weiter aus: „Ziel der Marktüberwachung ist die Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte.“
Marktteilnehmer sind verpflichtet, sich bei der Bundesnetzagentur zu registrieren, wenn sie in Deutschland ihren Sitz haben oder ansässig sind. Marktteilnehmer, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, können frei wählen, bei welcher europäischen Regulierungsbehörde sie sich registrieren. Die Daten, die von den Marktteilnehmern bei der Registrierung angegeben werden müssen, wurden 2012 von der Europäischen Agentur zur Kooperation der Energieregulierer (ACER) festgelegt.
Grundlage der Registrierung ist die europäische Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Sie dient der Stärkung des Vertrauens der Verbraucher und anderer Marktteilnehmer in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Kernelemente sind die Verbote von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten sowie umfangreiche Registrierungs-, Melde- und Veröffentlichungspflichten für die Marktteilnehmer.
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