Ohne IKT – also Informations und Kommunikationstechnologie – läuft in kommunalen Unternehmen nichts mehr. Vorbei die Zeiten der Karteikarten oder der mechanischen Steuerungen. Eine Umfrage, die der Verband der Kommunalen Unternehmen jetzt veröffentlicht hat, bestätigt diese Entwicklung.  Weder die Wasser- noch die Stromversorgung würden ohne moderne IKT funktionieren.
„Die kommunalen Unternehmen halten Deutschland am Laufen! Um die kommunale Infrastruktur in den Bereichen Energie, Wasser und Abfall zu entwickeln, zu modernisieren und zu sichern, haben die VKU-Mitgliedsunternehmen die Potenziale von IKT-Systemen längst erkannt“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. „Mit dem effizienten Einsatz smarter Technologien sorgen sie außerdem dafür, neue Geschäftsfelder zu erschließen, ihr Image und die Kundenbindung zu stärken und qualifizierte Mitarbeiter zu finden.“ 232 Unternehmen hat der VKU befragt.

Vertriebsbereich führend

Der Vertriebsbereich und das Kundenmanagement (78 Prozent), zum Beispiel die gezielte Kommunikation mit den Kunden durch Customer-Relationship-Managementsysteme (CRM), der Netzbetrieb (63 Prozent) und die Logistik (38 Prozent), zum Beispiel die Planung der Abfallsammeltouren der kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe, sind die Einsatzgebiete für IKT-Systeme, die am häufigsten von den befragten Unternehmen aller Sparten genannt werden.

Jedes dritte Stadtwerk bietet SmartHome Lösungen

In der Energie- und Wasserwirtschaft geben darüber hinaus 46 Prozent der Befragten an, sie bei den Prozessen der Energieerzeugung und -gewinnung zu nutzen. Einer besonderen Bedeutung kommen den  Smart-Home Techniken zu – also die digitale Vernetzung im gesamten Haushalt. Bereits jedes dritte der befragten Stadtwerke beschäftigt sich mit Smart Home-Dienstleistungen (26 Prozent), sieben Prozent bieten konkrete Produkte an.

„Gerade in diesem Bereich wird der Wettbewerb in den nächsten Jahren immens zunehmen“, so Reck. Besonders in den vergangenen Monaten war zu beobachten, dass neben den großen Energiekonzernen, auch zahlreiche Telekommunikationsunternehmen mit neuen Dienstleistungen rund um das Smart Home an den Markt gegangen sind. „Allein mit dem klassischen Energiegeschäft werden die Stadtwerke langfristig ihr Portfolio nicht bestreiten können. Auf der Suche nach Alternativen bietet der Markt für Energiedienstleistungen interessante Chancen der Geschäftsfelderweiterung – auf dem Weg vom Energieversorger zum Energiedienstleister“, erläutert Reck.

Beim Einsatz von IKT setzen die VKU-Mitgliedsunternehmen überwiegend auf eigene Ressourcen: Rund ein Drittel der befragten Unternehmen verfügt über eigene Unternehmensbereiche, vergibt Aufträge an IT-Töchter oder kooperiert mit anderen kommunalen Unternehmen. Demgegenüber arbeitet nur ein Drittel mit externen Partnern aus der IT-Branche zusammen.

Die VKU-Mitgliedsunternehmen planen, sich in den nächsten fünf Jahren beim Einsatz von IKT-Technologien verstärkt auf den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter zu konzentrieren. Die IT-Sicherheit wird von den Unternehmen derzeit als große Herausforderung angesehen. Das Bun­desin­nen­mi­nis­te­ri­um hatte am 19. August 2014 den Ent­wurf für ein IT-Si­cher­heits­ge­setz  (ITSiG) vorgelegt, das den Schutz der Integrität und Authentizität datenverarbeitender Systeme verbessern soll.

IT Mindestsicherheitsstandards

Der VKU begrüßt den Ansatz des Bundesinnenministeriums, auf Vorschlag der betroffenen Unternehmen und ihrer Verbände IT-Mindestsicherheitsstandards zu entwickeln. Aus VKU-Sicht ist das wichtig, um angemessene Systeme, Komponenten und Prozesse gemäß der Größe und Leistungsfähigkeit der Unternehmen und Betriebe zu schaffen. Die vorgesehenen Berichtspflichten und organisatorischen Auflagen bedürfen nach Auffassung des VKU nochmals der genauen Betrachtung. „Wir brauchen konsistente und erfüllbare Pflichten mit Augenmaß“, betont Reck. „Sie müssen zu einem Mehr an Sicherheit führen, statt nur zu einem Mehr an Bürokratie!“ Der Gesetzentwurf macht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Ausnahmen für besonders kleine Unternehmen. Allerdings sind die kommunalen Unternehmen von dieser sinnvollen Regelung ausgenommen worden. Das muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals überarbeitet werden.