Im Gegenwind steht die Bundesregierung mit ihren Plänen zur Entwicklung des Wassertourismus und zur Renaturierung von Fließgewässer. Dies wurde jetzt bei einer Anhörung im Tourismusausschuss deutlich, dessen Gegenstand das im Juli vom Verkehrsministerium vorgelegte Wassertourismuskonzept war.
Die anwesenden Vertreter der Fremdenverkehrswirtschaft ließen an dem Entwurf kaum ein gutes Haar. Sorge bereitet ihnen auch die Absicht des Umweltministeriums, mit dem „Bundesprogramm Blaues Band“ 2.800 Kilometer Nebenwasserstraßen zu renaturieren. Wassertourismuskonzept und Blaues Band seien eine „eher unheilvolle Klammer“, klagte etwa Tobias Woitendorf vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern.
Neue Einteilung der Wasserwege
Mit dem Konzept will das Verkehrsministerium das Wasserstraßennetz neu einteilen in Hauptwasserwege, die weiterhin für den Gütertransport verfügbar sind, Freizeitwasserwege zur sportlichen und touristischen Nutzung sowie naturnahe Gewässer, die im Prinzip gar nicht oder ausschließlich für „muskelgetriebenen Wassersport“ genutzt werden. Das Konzept stellt die Möglichkeit in Aussicht, gering befahrene Gewässer aus der Zuständigkeit des Bundes in die von Ländern oder Kommunen zu übertragen sowie Wassersportler und -touristen mit Gebühren zu einer Kostenbeteiligung heranzuziehen.
Blaues Band
Die betroffenen Spitzenverbände fühlen sich nicht hinreichend in die Entscheidungsfindung der Bundesregierung eingebunden. Das war in der Anhörung der durchgehende Tenor und der Hauptkritikpunkt. So beklagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) Dirk Dunkelberg, er habe von einer Veranstaltung des Umweltministeriums zum Blauen Band am 8. Dezember vorigen Jahres nur durch Zufall erfahren. Dabei bestehe gerade hier Anlass zu Befürchtungen. Die Sorge sei, dass als Folge der geplanten Renaturierungsmaßnahmen „traditionelle Reviere“ nicht mehr genutzt werden könnten. Als „Schreckensbegriffe“ in den einschlägigen Konzepten nannte Dunkelberg die „ökologische Durchgängigkeit“ und den „Rückbau von Bauwerken“. Er forderte ein „Miteinander von Wassersport und Naturschutz“.
Keine Einbindung von Nutzern
„Nutzer und Verbände werden nicht in der Vollständigkeit eingebunden, wie wir uns das gewünscht hätten“, kritisierte auch Steffen Häbich, beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) zuständig für Wassertouristik und Sportschifffahrt, das Verfahren der Entscheidungsfindung. Wie vor ihm bereits Dunkelberg, wandte er sich gegen das Vorhaben, unbedeutende Wasserwege in die Zuständigkeit von Ländern oder Kommunen zu geben. Die Gefahr bestehe, dass dann notwendige Investitionen in die Infrastruktur unterbliebe. Das Wasserstraßennetz müsse in Gänze erhalten bleiben. Es sei der Bund, der die durchgängige Befahrbarkeit zu garantieren habe.
Einer Gebührenpflicht für die touristische Nutzung von Wasserwegen mochten sich die Verbandsvertreter nicht grundsätzlich verschließen, wenn auch Renate Schult vom Verein „Blaues Band“ in Sachsen-Anhalt die Frage aufwarf, wo die Grenze sei. Schließlich nutzten auch Radfahrer und Wanderer öffentliche Infrastruktur. In jedem Fall müsse gewährleistet sein, dass die Einnahmen ausschließlich in den Unterhalt des Wasserstraßennetzes flössen.
Zweifel an den Kriterien der Kategorisierung von Wasserwegen äußerte der stellvertretende Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern Woitendorf. So sei in seinem Land die Peene als naturnahes Gewässer ausgewiesen. Die Peene sei aber ein intensiv wassersportlich genutzter Fluss.
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