Der Leipziger Anwalt Professor Dr. Martin Maslaton gilt als einer der ausgwiesensten Energierechtsexperten der Bundesrepublik. Insofern hat er sich die Novelle des EEG einmal genauer angesehen. Zugleich ist er stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung. Es ist Sitzungswoche in Berlin und am Dienstagabend lud der Verband zum Parlamentarischen Abend. Eine gute Gelegenheit den anwesenden MdB´s mitzuteilen, was der Verband vom Rgierungsentwurf der Neuauflage des EEG hält: Nämlich gar nichts. Natürlich umschreibt ein Jurist dies immer etwas blumiger.
„Die Einbeziehung der Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ist verfassungsrechtlich nicht vereinbar, zudem verstößt die jetzige Bagatellgrenze gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz“ – so kritisierte Maslaton die Neufassung des Gesetzes.
Dies ist auch das fokussierte Ergebnis eines Gutachtens, das der B.KWK auf demParlamentarischen Abend zusammen mit dem Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V (BDH) vorgestelle. Gegenstand des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes soll zum 01. August 2014 in Kraft treten, doch durch die Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen nachhaltig beeinträchtig und ein weiterer Zubau von dezentraler und bürgernaher Energieversorgungseinrichtungen wird massiv erschwert.
„Dabei trägt die Kraft – Wärme – Kopplung mit ihrem netzdienlichen Verhalten viel zur Stabilität unserer Stromnetze bei und verringert zudem den Ausbaubedarf bei großen Überlandleitungen!“ so Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK. Dieses netzdienliche Verhalten lässt sich wissenschaftlich und wirtschaftlich belegen und wird von der Politik aktuell glatt übersehen. Zu diesem Schluss kommt auch die Unternehmensberatung bofestConsult. Eine neue Studie der Unternehmensberatung, die einen Blick auf diesen konkreten Zusatznutzen der KWK wirft, wurde ebenfalls im Rahmen des Parlamentarischen Abends vorgestellt.
Negativer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung befürchtet
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. befürchtet vom Entwurf des EEG 2014 in derzeitiger Fassung negative Wirkungen in größerem Ausmaß für den Ausbau der KWK und besonders im Hinblick auf das Ausbauziel 25 Prozent KWK im Jahr 2020. „Wir werden auch nicht müde, in Erinnerung zu rufen, dass die wahre Energiewende am Wärmemarkt vollzogen werden muss“, gibt zudem Hagen Fuhl, Vize-Präsident des B.KWK, zu bedenken, „hier sind die großen Effizienzpotenziale zu heben. Dies wurde auf EU-Ebene schon erkannt, aber wir warten in Deutschland noch immer auf die Umsetzung der EU Effizienzrichtlinie.“
Obwohl die KWK die geborene Partnerin der fluktuierenden Erneuerbaren Energien ist und dem bereits gefürchteten Netzausbau durch mehr Dezentralität viel von seinem Schrecken nehmen kann, hat die Politik die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt und versucht, mit verfassungsrechtlich fragwürdiger Gesetzgebung der KWK zusätzlich Steine in den Weg zu rollen. „Dies wird mit viel Kopfschütteln in der Branche quittiert“, sagt Heinz Ullrich Brosziewski, Vize-Präsident des B.KWK, „denn die KWK ist bereits ein Stück vollendete und gelebte Energiewende!“
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